§ 281 Abs 1 Z 1 StPO
Eine infolge fehlerhafter Geschäftsverteilung bewirkte nicht gehörige Gerichtsbesetzung kann erfolgreich nur bei Vorliegen einer Unfairness gegenüber dem Beschwerdeführer gerügt werden.
OGH, 09.03.2020, 12 Os 39/18d
(RS0133118)