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Zur Vortat iSd § 70 Abs 1 Z 3 zweiter Fall StGB

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2020/93JSt 2020, 507 Heft 6 v. 15.11.2020

§ 70 Abs 1 Z 3 StGB

Besteht eine rechtskräftige Verurteilung, muss diese – um die besondere Warnfunktion eines Urteils zu entwickeln und für sich als Vortat im Sinn des § 70 Abs 1 Z 3 zweiter Fall StGB auszureichen – dem Täter vor der Begehung der aktuell in Rede stehenden Tat zur Kenntnis gelangen und demnach (schon begrifflich) vor der aktuellen Tat erfolgt sein.

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