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Verkehr mit der Außenwelt – Besuchszeiten, Besuchsformen

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2020/70JSt 2020, 500 Heft 6 v. 15.11.2020

§ 93 StVG, § 94 StVG

Es besteht ein subjektiv-öffentliches Recht auf Langzeitbesuche, sofern entsprechende Räume gem § 93 Abs 2 StVG bestehen und die im Gesetz genannten Voraussetzungen vorliegen. Ein Anspruch auf Schaffung solcher Räume oder Überstellung in eine Justizanstalt mit solchen Räumen besteht nicht. (1)

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