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Erneuerungsantrag gem § 363a StPO

JudikaturAllgemeines StrafrechtJSt-Slg 2020/66JSt 2020, 494 Heft 6 v. 15.11.2020

§ 5 Abs 1 StPO, § 106 Abs 1 StPO, § 363a StPO

Über § 5 Abs 1 StPO fließen in § 106 Abs 1 StPO auch die Garantien der EMRK ein.33Vgl RIS-Justiz RS0133225.

Ein Erneuerungsantrag gem § 363a StPO hat deutlich und bestimmt darzulegen, worin eine (vom angerufenen Obersten Gerichtshof sodann selbst zu beurteilende) Grundrechtsverletzung zu erblicken sei.

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