§ 62 StGB, § 63 StGB, § 64 StGB, § 65 StGB, § 153d Abs 1 StGB
Der Schutzzweck des § 153d Abs 1 StGB ist weder vom Wortlaut noch vom Telos auf inländische Rechtsgüter beschränkt, da er nicht ausschließlich Vermögensinteressen der österreichischen Sozialversicherungsträger schützt. Vielmehr zielt § 153d StGB auf den Schutz vor volkswirtschaftlichen Schäden und Wettbewerbsverzerrungen, die aus dem Missbrauch des Sozialsystems resultieren, ab.