vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Inländische Strafgerichtsbarkeit bei § 153d StGB

JudikaturAllgemeines StrafrechtJSt-Slg 2020/65JSt 2020, 491 Heft 6 v. 15.11.2020

§ 62 StGB, § 63 StGB, § 64 StGB, § 65 StGB, § 153d Abs 1 StGB

Der Schutzzweck des § 153d Abs 1 StGB ist weder vom Wortlaut noch vom Telos auf inländische Rechtsgüter beschränkt, da er nicht ausschließlich Vermögensinteressen der österreichischen Sozialversicherungsträger schützt. Vielmehr zielt § 153d StGB auf den Schutz vor volkswirtschaftlichen Schäden und Wettbewerbsverzerrungen, die aus dem Missbrauch des Sozialsystems resultieren, ab.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!