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Entscheidungszuständigkeit bei bloß vorübergehender Überstellung in eine andere Justizanstalt (1)
Insassentelefonie (2)

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2020/59JSt 2020, 422 Heft 5 v. 15.9.2020

§ 98 StVG (1), § 96a StVG (2)

Eine Freiheitsstrafe wird immer in der dafür zuständigen Justizanstalt vollzogen und nicht in jener, in der sich der Strafgefangene bloß vorübergehend aufhält. (1)

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