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Erhebung von Beschwerden/Verbesserung von Anbringen

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2020/49JSt 2020, 351 Heft 4 v. 15.7.2020

§ 120 Abs 1 StVG, § 13 Abs 3 AVG

Die Beschwerde hat die angefochtene Entscheidung, Anordnung oder das Verhalten zu bezeichnen und die Gründe für die Erhebung der Beschwerde, soweit sie nicht offenkundig sind, darzulegen.

LGSt Wien, 24.02.2020, 191 Bl 91/19y

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