§ 31 Abs 1 FinStrG, § 35 Abs 1 FinStrG
Eine Abgabenverkürzung (oder ein sonstiger Erfolg) ist nicht Tatbestandsmerkmal des Schmuggels. Dieser ist daher mit Vornahme der tatbildlichen Tätigkeit vollendet.
OGH, 13.11.2019, 13 Os 72/19s
(RS0132859)
§ 31 Abs 1 FinStrG, § 35 Abs 1 FinStrG
Eine Abgabenverkürzung (oder ein sonstiger Erfolg) ist nicht Tatbestandsmerkmal des Schmuggels. Dieser ist daher mit Vornahme der tatbildlichen Tätigkeit vollendet.
OGH, 13.11.2019, 13 Os 72/19s
(RS0132859)