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Zur Verjährung des § 31 Abs 1 FinStrG bei Beteiligung mehrerer

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2020/61JSt 2020, 271 Heft 3 v. 15.5.2020

§ 11 FinStrG, § 31 Abs 1 FinStrG

Im Fall der Beteiligung mehrerer (§ 11 FinStrG) können – wenn ein Erfolgseintritt nicht in Betracht kommt – die Zeitpunkte des Beginns der Verjährungsfrist (§ 31 Abs 1 FinStrG) divergieren.

OGH, 13.11.2019, 13 Os 72/19s
(RS0132860)

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