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Zur Beurteilung der Gewalthandlungen als Rechtsfrage bei § 107b StGB

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2020/51JSt 2020, 269 Heft 3 v. 15.5.2020

§ 107b StGB

Die Eignung der Gewalthandlungen, die Lebensführungsfreiheit des Opfers gravierend zu beeinträchtigen, ist eine Rechtsfrage.

OGH, 12.09.2019, 12 Os 93/19x
(RS0132824)

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