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Zu den Kriterien der prozessordnungskonformen Darstellung der Fragenrüge

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2020/31JSt 2020, 169 Heft 2 v. 15.3.2020

§ 313 StPO, § 314 StPO, § 316 StPO, § 345 Abs 1 Z 6 StPO

Zu den Kriterien der prozessordnungskonformen Darstellung der Fragenrüge (§ 345 Abs 1 Z 6 StPO) zählt auch das Erfordernis, dass der Schluss vom angesprochenen Verfahrensergebnis (§ 258 Abs 1 StPO iVm § 302 Abs 1 StPO) auf die begehrte Fragestellung den Gesetzen logischen Denkens und grundlegenden Erfahrungssätzen entsprechen muss.

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