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Zum Irrtum im FinStrG

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2020/27JSt 2020, 168 Heft 2 v. 15.3.2020

§ 8 FinStrG, § 9 FinStrG

Ein Irrtum über den Umfang abgabenrechtlicher Erklärungspflichten betrifft ein normatives Tatbestandsmerkmal und ist als Kehrseite des Tatbildvorsatzes von § 8 Abs 1 FinStrG (nicht etwa von § 9 FinStrG) erfasst (Anmerkung: so bereits 13 Os 112/15t).

OGH, 10.07.2019, 13 Os 128/18z
(RS0132727)

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