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Nichtigkeit bei Fehlen der Berechnungsgrundlage des Wertersatzes im Urteil

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2020/24JSt 2020, 167 Heft 2 v. 15.3.2020

§ 19 Abs 3 FinStrG, § 281 Abs 1 Z 11 StPO

Seite 167


Ist den Entscheidungsgründen die Berechnungsgrundlage für den Wertersatz (§ 19 Abs 3 FinStrG) in tatsächlicher Hinsicht nicht zu entnehmen, leidet das Urteil an Nichtigkeit aus § 281 Abs 1 Z 11 erster Fall StPO.

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