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Zur Minderung des Wertersatzes

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2020/22JSt 2020, 167 Heft 2 v. 15.3.2020

§ 19 Abs 4 FinStrG

§ 19 Abs 4 FinStrG ordnet durch die Vorgabe, den Wertersatz auf jene Personen aufzuteilen, die das Finanzvergehen begangen haben, für den Fall mehrerer Schuldsprüche die anteilsmäßige Minderung des Wertersatzes zwingend an.

OGH, 10.07.2019, 13 Os 39/19p
(RS0132704)

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