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Vergünstigungen – Verlegung in andere Justizanstalt

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2020/21JSt 2020, 161 Heft 2 v. 15.3.2020

§ 24 StVG

Die dauerhafte Verlegung in eine andere Justizanstalt stellt für sich keinen Grund für die Entziehung von Vergünstigungen dar.

LGSt Wien, 19.12.2019, 193 Bl 80/19w

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