Infolge der Gräueltaten durch die Nationalsozialisten wurde in Österreich unmittelbar nach Kriegsende das Verbotsgesetz beschlossen, das jegliche Betätigung im nationalsozialistischen Sinne untersagt. Das Gesetz wurde inzwischen mehrfach novelliert. Der vorliegende Beitrag behandelt nach einer Einleitung (1.) zunächst ausgewählte Aspekte des Verbotsgesetzes (2.) sowie überblicksmäßig die Anzeige- und Verurteilungspraxis im Zeitverlauf (3.). Daran anschließend wird das Projekt „3g VerbotsGesetz“ vorgestellt, das seit rund zwei Jahren für junge Menschen ohne gefestigtes nationalsozialistisch-ideologisches Fundament durch einen Besuch der KZ-Gedenkstätte Mauthausen eine Auseinandersetzung mit dem Ort und seiner Geschichte ermöglicht (4.). Schließlich werden an einem ausgewählten Fallbeispiel verfahrensrechtliche Aspekte einer alternativen Verfahrenserledigung von Verstößen gegen das Verbotsgesetz diskutiert (5.), bevor das Thema mit zusammenfassenden Schlussfolgerungen abgerundet wird (6.).