Das Werk wurde im April 2019 als Dissertation von der Juristischen Fakultät der Eberhard Karls Universität Tübingen angenommen und behandelt das (inzwischen nicht mehr ganz so) neue Phänomen Cybermobbing nicht nur aus juristischer Sicht, sondern gibt zunächst auch einen guten Überblick über die zum Thema bislang erschienenen internationalen empirischen Studien. Sodann arbeitet die Autorin in Auseinandersetzung mit der Definition des traditionellen Mobbing sowie unter Einbeziehung verschiedener Erscheinungsformen des Mobbing eine eigene Definition des Begriffs Cybermobbing heraus – eine Legaldefinition des Begriffs ist in Deutschland in Ermangelung strafrechtlicher Regelung des Phänomens Cybermobbing, anders als in Österreich, (noch) nicht existent. Das Kernkapitel des Buchs ist der Erfassung des Phänomens Cybermobbing de lege lata Germanica gewidmet und nimmt eine Subsumtion typischer Cybermobbingfälle unter die bestehenden deutschen Straftatbestände vor. Das Fazit der Überlegungen fällt insofern differenziert aus, als die Autorin zwar noch prinzipielle Lücken im Hinblick auf einen umfassenden Strafschutz gegen Cybermobbing ortet, deren Schließung jedoch nicht in der Schaffung eines eigenen Straftatbestandes sieht, sondern in einer Ausdehnung bzw Modifizierung der bestehenden Tatbestände. Das Werk wird beschlossen von einem überaus umfangreichen Literatur- und Internetseitenverzeichnis; ein etwas schlankeres Stichwortverzeichnis bietet dem Leser die Möglichkeit, sich in der Publikation rasch zurecht zu finden.