Die vorliegende Monographie beruht auf der Dissertation des Autors an der Universität Hamburg. Darin geht es um die Frage, inwieweit die mit einer Strafe verbundene Übelszufügung als Strafschmerz legitimierbar ist. Dazu werden zunächst in der Einleitung intuitive Begründungen für die Schmerzzufügung erörtert, welche im Alltagsdenken verbreitet sind, allem voran Grundsätze wie „wer nicht hören will, muss fühlen“ oder „ich hab’s dir doch vorher gesagt“ (Seite 18 ff).