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Strafzumessung im Ordnungsstrafverfahren

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2020/11JSt 2020, 78 Heft 1 v. 15.1.2020

§ 107 StVG

Die mangelnde Mitwirkung an der Erreichung der Vollzugsziele stellt keinen Erschwerungsgrund dar.

LG Innsbruck, 25.09.2019, 2 Bl 9/19w

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