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- Von den rechtlichen Voraussetzungen eines „Obergutachtens“ iSd § 127 Abs 3 StPO
- „Vollzugsuntauglichkeit“ ist kein Gegenstand der Prüfung im Rahmen der Untersuchungshaft
- Kein Widerruf bei Zurechnungsunfähigkeit
- Zur Abgrenzung des Einspruchs wegen Rechtsverletzung vom Antrag auf Einstellung
- Soyer, Editorial
- Gewaltschutzgesetz 2019