§ 107b Abs 3 StGB
Ein Erfolg iSd § 107b Abs 3 Z 2 StGB muss Folge der Gewaltausübung nach dem Grundtatbestand sein, aus welchem Grund die rechtliche Annahme dieser Qualifikation Feststellungen zu einer solchen Kausalität voraussetzt.
OGH, 16.01.2019, 13 Os 138/18w
(RS0132412)