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Außerordentliche Arbeitsvergütung

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2019/33JSt 2019, 280 Heft 3 v. 1.5.2019

§ 53 StVG

Die außerordentliche Arbeitsvergütung soll ausschließlich das Äquivalent zu einer besonderen, heißt deutlich über dem Durchschnitt liegenden Arbeitsleistung des Strafgefangenen darstellen.

LGSt Wien, 26.03.2019, 192 Bl 17/19y

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