§ 27 Abs 1 Z 1 8. und 9. Fall SMG, § 28a Abs 1 5. und 6. Fall SMG
§ 28a Abs 1 SMG stellt bezüglich der Tatbestandsvarianten Überlassen und Verschaffen ein alternatives Mischdelikt dar. Daher können die überlassenen und verschafften Suchtgiftmengen zusammengerechnet werden.