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Suchtgift; Cannabis; Erwerb; Besitz; Raub; minderschwerer Raub; Sache geringen Werts

JudikaturSuchtmittelstrafrechtKlaus SchwaighoferJSt-Slg 2019/30JSt 2019, 277 Heft 3 v. 1.5.2019

§ 27 Abs 1 Z 1 SMG, § 142 Abs 1 StGB, § 142 Abs 2 StGB

Suchtgift (hier: Cannabiskraut) kann Tatobjekt eines Raubes sein. Eine Sache geringen Werts liegt vor, wenn ihr Wert 100 Euro nicht übersteigt.

Seite 277


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