§ 27 Abs 1 Z 1 SMG, § 142 Abs 1 StGB, § 142 Abs 2 StGB
Suchtgift (hier: Cannabiskraut) kann Tatobjekt eines Raubes sein. Eine Sache geringen Werts liegt vor, wenn ihr Wert 100 Euro nicht übersteigt.
Seite 277
§ 27 Abs 1 Z 1 SMG, § 142 Abs 1 StGB, § 142 Abs 2 StGB
Suchtgift (hier: Cannabiskraut) kann Tatobjekt eines Raubes sein. Eine Sache geringen Werts liegt vor, wenn ihr Wert 100 Euro nicht übersteigt.
Seite 277