Therapie statt Strafe stellt einen wesentlichen Grundsatz im Umgang mit Suchtmitteldelikten dar. Durch das Strafrechtsänderungsgesetz 2015 kam es hier zu Veränderungen, die zu einer Beschleunigung des Einsetzens gesundheitsbezogener Maßnahmen führen sollten, indem die Bezirksverwaltungsbehörden als Gesundheitsbehörden bereits früher miteinbezogen werden. Unmittelbar nach Inkrafttreten der Reform kam es zu einem sprunghaften Anstieg in der Häufigkeit der Durchführung einer solchen Diversion, ein Jahr später lässt sich ein äquivalenter Anstieg in der Häufigkeit endgültiger Einstellungen erkennen. Es wird vermutet, dass diese Anstiege auf eine geänderte Berichtslegungspraxis der Polizei sowie auf weniger Einstellungen der Staatsanwaltschaften nach bspw § 191 StPO zurückzuführen sind.