Die Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung war bis 8.9.2018 in nationales Recht umzusetzen und brachte inhaltlich primär erweiterte Kriminalisierungsverpflichtungen bei den Straftatbeständen. Mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2018 kam der österreichische Gesetzgeber seiner Umsetzungsverpflichtung etwas verspätet nach. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Inhalte der Richtlinie und deren nationale Umsetzung und analysiert insb das Reisen für terroristische Zwecke und die Terrorismusfinanzierung als wesentliche Aspekte dieser Rechtsakte.