§ 37 Abs 1 StPO
Durch bloße Tatverfangenheit ein und desselben Suchtgifts wird kein enger sachlicher Zusammenhang (§ 37 Abs 1 zweiter Satz StPO; prozessuale Konnexität) begründet.
OGH, 13.09.2018, 11 Ns 63/17d
(RS0132321)
§ 37 Abs 1 StPO
Durch bloße Tatverfangenheit ein und desselben Suchtgifts wird kein enger sachlicher Zusammenhang (§ 37 Abs 1 zweiter Satz StPO; prozessuale Konnexität) begründet.
OGH, 13.09.2018, 11 Ns 63/17d
(RS0132321)