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Zum Verhältnis von Betrug und Untreue

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2019/6JSt 2019, 70 Heft 1 v. 1.1.2019

§ 146 StGB, § 153 StGB

Zum Verhältnis von Betrug und Untreue. Wird ein Schaden bereits durch das Verhalten des Getäuschten (nicht erst durch – nachträglichen – Befugnismissbrauch) herbeigeführt, kommt nur Betrug in Betracht. Echte (Real-)Konkurrenz ist bei einem über den Betrug hinausgehenden, untreuespezifischen Schaden (eines Dritten) denkbar.

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