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Zum Verbrechen der Zwangsheirat

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2019/2JSt 2019, 69 Heft 1 v. 1.1.2019

§ 106a Abs 1 StGB, § 106 Abs 3 StGB

Auch bei Begehung des Verbrechens der Zwangsheirat nach § 106a Abs 1 StGB (bloß) durch Drohung mit dem Abbruch oder Entzug der familiären Kontakte kommt bei Eintritt der entsprechenden Folgen der Tat gemäß § 106a Abs 3 StGB die Qualifikation nach § 106 Abs 2 StGB zur Anwendung.

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