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Widerruf des elektronisch überwachten Hausarrests

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2019/11JSt 2019, 66 Heft 1 v. 1.1.2019

§ 156c StVG

Ist ein Verstoß gegen Auflagen und Bedingungen nicht schwerwiegend, kann er ohne vorangegangene förmliche Mahnung den Widerruf der Anhaltung im elektronisch überwachten Hausarrest nicht tragen.

LGSt Graz, 07.06.2018, 25 Bl 44/18b

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