§ 156c StVG
Ist ein Verstoß gegen Auflagen und Bedingungen nicht schwerwiegend, kann er ohne vorangegangene förmliche Mahnung den Widerruf der Anhaltung im elektronisch überwachten Hausarrest nicht tragen.
LGSt Graz, 07.06.2018, 25 Bl 44/18b
§ 156c StVG
Ist ein Verstoß gegen Auflagen und Bedingungen nicht schwerwiegend, kann er ohne vorangegangene förmliche Mahnung den Widerruf der Anhaltung im elektronisch überwachten Hausarrest nicht tragen.
LGSt Graz, 07.06.2018, 25 Bl 44/18b