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Verwendung von Eigengeld zur Anschaffung einer Musik-CD

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2019/9JSt 2019, 65 Heft 1 v. 1.1.2019

§ 54 StVG, § 54a StVG, § 60 StVG

§ 60 StVG ist nicht nur auf Bücher und Zeitschriften, sondern auch auf andere Medien (hier: CDs) sinngemäß anzuwenden. Nur fortbildende Bücher, Zeitschriften und andere Medien dürfen auch aus dem Eigengeld oder – bei Vorliegen der Voraussetzungen – der Rücklage finanziert werden. In den anderen Fällen ist das Hausgeld heranzuziehen.

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