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Innerstaatliche Gerichtsbarkeit bei terroristischer Vereinigung (§ 278b StGB) eines Ausländers im Ausland

JudikaturAllgemeines StrafrechtIngrid MitgutschJSt-Slg 2019/1JSt 2019, 41 Heft 1 v. 1.1.2019

§ 64 Abs 1 Z 9 StGB, § 278b StGB

Nach der aktuellen Judikatur des Obersten Gerichtshofs kommt es für die Begründung inländischer Gerichtsbarkeit nach § 64 Abs 1 Z 9 lit b StGB darauf an, dass zumindest im Zeitpunkt der Einleitung des Strafverfahrens ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Angeklagten im Inland besteht.

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