OGH, 14.03.2018, 13 Os 5/18m
Ein offenkundig auf für die Erstgerichte schwer zu fassendes Vorgehen im Geschworenenverfahren erläutert der OGH wie folgt:
Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Vincent O***** im zweiten Rechtsgang (vgl zum ersten 13 Os 129/16v) des Verbrechens des Mordes nach §§ 15, 75 StGB schuldig erkannt.