OGH, 22.11.2017, 15 Os 113/17g
Die durch das BGBl I 2015/112 erfolgte Neugestaltung der gewerbsmäßigen Begehung in § 70 StGB zwingt das Höchstgericht wiederholt zur Interpretation, die auch von den Senaten unterschiedlich beantwortet werden kann:
OGH, 22.11.2017, 15 Os 113/17g
Die durch das BGBl I 2015/112 erfolgte Neugestaltung der gewerbsmäßigen Begehung in § 70 StGB zwingt das Höchstgericht wiederholt zur Interpretation, die auch von den Senaten unterschiedlich beantwortet werden kann: