§ 127 StGB
Maßgebliches Kriterium für die Tatvollendung bei Diebstahl ist das Verlassen des Herrschaftsbereichs des Opfers mit der Beute.
OGH, 17.03.2018, 12 Os 37/18k
(RS0132074)
§ 127 StGB
Maßgebliches Kriterium für die Tatvollendung bei Diebstahl ist das Verlassen des Herrschaftsbereichs des Opfers mit der Beute.
OGH, 17.03.2018, 12 Os 37/18k
(RS0132074)