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§ 34 Abs 1 Z 19 StGB und „Selbstjustiz“ des Opfers

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2018/92JSt 2018, 509 Heft 6 v. 1.11.2018

§ 34 Abs 1 Z 19 StGB

Der Milderungsgrund des § 34 Abs 1 Z 19 StGB ist nur dann verwirklicht, wenn die Körperverletzung unmittelbare Folge der angeklagten Tat war. Der Ausgleich für „Selbstjustiz“ des Opfers wird solcherart nicht gewährt.

OGH, 19.06.2018, 11 Os 34/18m
(RS0132073)

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