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Keine „Einstiegsstrafe“ - Strafbemessung allein nach § § 32 ff StGB

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2018/91JSt 2018, 509 Heft 6 v. 1.11.2018

§ 32 StGB

Gesetzliche Grundlage der Strafbemessung sind allein die § § 32 ff StGB. Vorgaben zu einer „Einstiegsstrafe“ als Bruchteil der Höchststrafe oder zur Gewichtung einzelner Strafzumessungsgründe sind daraus nicht abzuleiten.

OGH, 19.06.2018, 11 Os 34/18m
(RS0132072)

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