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Vorsätzliches Handeln trotz steuerlicher Vertretung? (II)

JudikaturBundesfinanzgerichtJSt-Slg 2018/68JSt 2018, 506 Heft 6 v. 1.11.2018

§ 8 Abs 1 FinStrG, § 33 Abs 1 FinStrG, § 207 Abs 2 BAO

Die Erkundigung bei einem deutschen Arbeitgeber und daraus resultierend die unterlassene Erwähnung von nicht selbständigen Einkünften in Deutschland gegenüber dem österreichischen Steuerberater ist nicht als bedingt vorsätzliches Handeln zu werten.

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