Zwölf Jahre nach der ersten Auflage des damals von Hubert Hinterhofer noch gemeinsam mit Christian Rosbaud herausgegebenen Kommentars zum Suchtmittelgesetz ist dieser nun in zweiter Auflage erschienen. Weil es sich beim Suchtmittelrecht um eine typische Querschnittsmaterie handelt, deren Vorschriften sowohl dem Verwaltungsrecht als auch dem Straf- und Strafverfahrensrecht zugehören, verfolgt das vorliegende Werk das Ziel, mit einem Autorenteam, das sich aus Vertretern des öffentlichen Rechts sowie des Straf- und Strafverfahrensrechts zusammensetzt, eine umfassende Kommentierung zu erreichen (Vorwort Seite V). Die Bearbeiterinnen und Bearbeiter, die weitgehend mit jenen der Erstauflage ident sind und vorwiegend aus dem Bereich der Universität Salzburg stammen (Hubert Hinterhofer, Reinhard Klaushofer, Ricarda Tomasits, Teresa Weber und Roland Winkler) werden ergänzt durch Ewald Wiederin (Universität Wien) und dem Hofrat des OGH Babek Oshidari. Wie bereits in der ersten Auflage ist Metin Akyürek (Rechtsanwalt in Wien und Lehrbeauftragter an der Universität Salzburg) mit an Bord sowie Daniela Etzlinger.