vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur gerichtlichen Vorgehensweise bei und nach einem Haftaufschub

Zur ErinnerungRainer NimmervollJSt 2018, 435 Heft 5 v. 1.9.2018

Dem Verurteilten steht ab der Zustellung der schriftlichen Aufforderung zum Strafantritt, ungeachtet des Zeitraumes, der seit dem Eintritt der Rechtskraft des Urteils bis zu diesem Zeitpunkt verstrichen ist, eine Frist von einem Monat zur Verfügung (§ 3 Abs 2 1. Satz StVG).11OGH 11 Os 44/75 (11 Os 45/75) EvBl 1975/187 = SSt 46/19; RS0087354.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!