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Andere als die von der Sicherstellung betroffenen Personen sind zu einem Widerspruch im Sinn des § 112 StPO nicht legitimiert

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2018/75JSt 2018, 430 Heft 5 v. 1.9.2018

§ 112 Abs 1 StPO, § 112 Abs 2 StPO

Andere als die von der Sicherstellung betroffenen Personen sind zu einem Widerspruch im Sinn des § 112 StPO nicht legitimiert. Von der Sicherstellung betroffen ist jene Person, welche die sichergestellten schriftlichen Aufzeichnungen oder Datenträger in ihrer Verfügungsmacht hat.

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