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Kein Entfall des Zeugnisverweigerungsrechts bei Hervorkommen neuer Verfahrensergebnisse

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2018/70JSt 2018, 429 Heft 5 v. 1.9.2018

§ 156 Abs 1 Z 2 StPO, § 165 StPO

Einen Entfall des Zeugnisverweigerungsrechts bei Hervorkommen neuer Verfahrensergebnisse (nach Durchführung einer kontradiktorischen Vernehmung im Sinn des § 165 StPO) sieht das Gesetz nicht vor. Auch der allfällige Umstand, dass die neuen Verfahrensergebnisse eine Kontrollbeweisführung indizieren, vermag das Fortbestehen des Zeugnisverweigerungsrechts nicht zu tangieren.

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