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Drohung mit zulässigen Verhaltensweisen und § 144 Abs 2 StGB

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2018/54JSt 2018, 426 Heft 5 v. 1.9.2018

§ 144 Abs 2 StGB

Die Drohung mit – per se – zulässigen Verhaltensweisen zum Zweck des Erwirkens einer unrechtmäßigen Bereicherung verstößt jedenfalls gegen die guten Sitten, womit solche Drohungen nicht im Sinn des § 144 Abs 2 StGB gerechtfertigt sind.

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