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Suchtgifthandel, Gewerbsmäßigkeit, Vorverurteilung

JudikaturSuchtmittelstrafrechtKlaus SchwaighoferJSt-Slg 2018/49JSt 2018, 419 Heft 5 v. 1.9.2018

§ 28a Abs 1 SMG, § 28a Abs 2 Z 1 SMG, § 70 StGB

Für die Annahme gewerbsmäßiger Tatbegehung gem § 28a Abs 2 Z 1 SMG kann eine einzige Verurteilung nach § 28a Abs 1 SMG ausreichen. Wird sie ausschließlich auf eine bereits abgeurteilte Tat gegründet, muss die Verurteilung aber sowohl den Kriterien des § 28a Abs 2 Z 1 SMG als auch jenen des § 70 Abs 1 Z 3 2. Fall iVm Abs 3 StGB entsprechen.

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