Die Regierungsvorlage des Strafrechtsänderungsgesetzes 20181 betrifft im Wesentlichen den Kampf gegen den Terrorismus und bringt einen neuen Tatbestand – § 278g „Reisen für terroristische Zwecke“. Abgesehen davon halten sich die Änderungen in Grenzen. Die Bestimmungen sollen mit 1.11.2018 in Kraft treten. Soweit ersichtlich wird mit diesem Vorschlag kein Punkt des Regierungsprogramms umgesetzt. Im Ministerialentwurf2 war noch eine Ergänzung des § 95 StGB hinsichtlich der Behinderung bei einer gebotenen Hilfeleistung vorgesehen. Sie wurde aber offensichtlich wegen der gleichzeitig geplanten Ergänzung des SPG in dieselbe Richtung zu Recht fallen gelassen.