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VwGH zur Anwendung der verlängerten abgabenrechtlichen Verjährungsfrist bei hinterzogenen Abgaben

JudikaturBundesfinanzgerichtJSt-Slg 2018/35JSt 2018, 259 Heft 3 v. 1.5.2018

§ 33 Abs 1 FinStrG, § 207 Abs 2 BAO

Ein nicht entschuldbarer Rechtsirrtum nach § 9 FinStrG schließt Vorsatz aus und bewirkt lediglich das Vorliegen von (grober) Fahrlässigkeit.

VwGH, 31.01.2018, Ra 2017/15/0059
(Entscheidung 2. Instanz: BFG 24.5.2017, RV/5100633/2016; JSt 2017/5, 492 f)

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