Neuerungsverbot im Berufungsverfahren (2)
§ 156c Abs 1 Z 4 StVG, § 16 StVG, § 17 StVG, § 18 StVG
Das vorrangige Abstellen auf einen Konsum von psychotropen Stoffen ist – unter Berücksichtigung des materiellrechtlichen Strafausschließungsgrundes des § 30 Abs 1 SMG – für die Erstellung einer tragfähigen Ermessenentscheidung nicht ausreichend. (1)