§ 28a Abs 1 2. und 3. Fall SMG, § 28a Abs 1 6. Fall SMG, § 12 3. Fall StGB
Unmittelbares Überlassen und mittelbares Verschaffen von Suchtgift sind rechtlich gleichwertige Begehungsweisen (alternatives Mischdelikt).
Überlassen bzw Verschaffen von Suchtgift und Beteiligung an der Ein- und Ausfuhr derselben Suchtgiftmenge stehen zueinander in echter Konkurrenz.