Der Artikel beschäftigt sich mit der Fragestellung, ob Einnahmen aus strafbaren Handlungen in der Abgabenerklärung offenzulegen sind und ob die Offenlegungspflicht (§ 119 BAO) eine Einschränkung durch den strafrechtlichen Grundsatz des Verbots der Selbstbezichtigung erfährt.
Deskriptoren: Nemo-tenetur-Grundsatz; Verbot der Selbstbelastung; Offenlegungspflicht; Mitwirkungspflicht; strafrechtliche Anklage.